Bundestag debattiert über Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspende
Amtlich: Organspende
Worum ging es?
Der Bundestag debattierte über die Frage, ob Deutschland eine Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen soll. Nach geltendem Recht müssen Menschen aktiv zustimmen, um Organspender zu werden. Bei der Widerspruchsregelung würde jede Person als Spenderin oder Spender gelten, sofern sie nicht aktiv widersprochen hat. Hintergrund ist die anhaltend geringe Zahl von Organspenden in Deutschland bei gleichzeitig über 8 000 Menschen auf der Warteliste.
CDU/CSU
- Ein Teil der Fraktion befürwortet die Widerspruchsregelung und sieht sie als notwendigen Schritt, da bisherige Maßnahmen die Lücke zwischen Spendebereitschaft und tatsächlicher Dokumentation nicht geschlossen haben.
- Ein anderer Teil der Fraktion lehnt die Widerspruchsregelung ab und argumentiert, Schweigen dürfe nicht als Zustimmung gewertet werden; stattdessen seien konsequentere Umsetzung bestehender Maßnahmen, moderne Aufklärungskampagnen und Verbesserungen in Krankenhausstrukturen vorrangig.
AfD
- Die Fraktion lehnt die Widerspruchsregelung ab und sieht darin einen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte körperliche Unversehrtheit, die nach ihrer Auffassung auch über den Tod hinaus gilt.
- Die Fraktion verweist darauf, dass Spaniens hohe Spenderzahlen nicht auf die Widerspruchsregelung, sondern auf den Aufbau einer spezialisierten Organisationsstruktur in den Kliniken zurückzuführen seien.
SPD
- Ein Teil der Fraktion befürwortet die Widerspruchsregelung als notwendigen Paradigmenwechsel, da bisherige Maßnahmen nicht ausgereicht haben und Deutschland im europäischen Vergleich zu den Ländern mit den niedrigsten Spenderzahlen gehöre.
- Die Fraktion hebt hervor, dass Deutschland Organe aus Ländern mit Widerspruchsregelung empfange, selbst aber keine vergleichbaren Voraussetzungen schaffe, was sie als gesundheitspolitisch und ethisch nicht überzeugend bewertet.
- Ein anderer Teil der Fraktion spricht sich gegen die Widerspruchsregelung aus und betont, dass das Prinzip „Schweigen gilt als Zustimmung" dem Rechtswesen und der Medizinethik fremd sei und vulnerable Personengruppen besonders benachteilige.
Bündnis 90/Die Grünen
- Ein Teil der Fraktion unterstützt die Widerspruchsregelung und argumentiert, sie entlaste Angehörige von der Entscheidungslast und passe zur Tatsache, dass über 80 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüberstehe.
- Ein anderer Teil der Fraktion lehnt die Widerspruchsregelung ab und verweist auf fehlende belastbare Evidenz für deren Wirksamkeit sowie auf eine Metaanalyse des Max-Planck-Instituts; entscheidend seien bessere Klinikstrukturen und die Möglichkeit von Organspenden nach dem Herztod.
- Beide Seiten der Fraktion betonen, dass Schweigen keine Zustimmung sei und ein ausdrückliches Ja Voraussetzung für eine Organspende bleiben müsse beziehungsweise dass das Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden müsse.
Die Linke
- Die Fraktion befürwortet grundsätzlich die Widerspruchsregelung, sieht aber das Kernproblem in der Lücke zwischen grundsätzlicher Spendebereitschaft und tatsächlicher Dokumentation, die auf mangelhafte Strukturen und nicht umgesetzte Parlamentsbeschlüsse zurückzuführen sei.
- Die Fraktion betont, dass neben einer gesetzlichen Regelung Investitionen in Personal, freigestellte Transplantationsbeauftragte und dauerhaft gut besetzte Intensivstationen notwendig seien.
- Die Fraktion weist darauf hin, dass eine gesellschaftlich breitere Auseinandersetzung mit Krankheit, Sterben und Organspende die Selbstbestimmung stärke und zu mehr Klarheit im medizinischen Alltag führe.