Erbschaftsteuer-Privilegien bei Betriebsvermögen: Antrag abgelehnt
Amtlich: „Ablehnung der Streichung von Erbschaftsteuer-Privilegien“
❌ Antrag abgelehnt: 47 Ja · 507 Nein · 0 Enthaltungen
Worum ging es?
Die Fraktion Die Linke hatte beantragt, Steuerprivilegien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für sehr große Erbschaften zu streichen. Im Kern geht es um die sogenannte Verschonungsregelung für Betriebsvermögen, die es ermöglicht, dass Erben großer Unternehmen auf Antrag hin keine oder kaum Erbschaftsteuer zahlen. Der Finanzausschuss empfahl, den Antrag abzulehnen — dem folgte das Plenum.
CDU/CSU0 Ja · 193 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.
- Die Fraktion betonte, die Verschonung von Betriebsvermögen sei grundsätzlich notwendig, da das Kapital in Maschinen und Anlagen gebunden und nicht liquidierbar sei.
- Sie warnte, eine höhere Besteuerung gefährde Unternehmenssubstanz und Arbeitsplätze, insbesondere im Mittelstand und ländlichen Raum.
- Änderungsbedarf sehe die Fraktion bei der Bewertung von Unternehmensanteilen sowie bei seit über 15 Jahren nicht angepassten Freibeträgen.
AfD0 Ja · 124 Nein · 0 Enthaltungen · 27 n.a.
- Die Fraktion vertrat, gerecht sei allein die Besteuerung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; Vermögen, das bereits aus versteuertem Einkommen stamme, dürfe nicht erneut belastet werden.
- Als Beleg verwies die Fraktion auf Schweden, wo die Abschaffung der Erbschaftsteuer 2005 zu längerer Lebensdauer von Familienbetrieben und stärkeren Neuinvestitionen geführt habe.
- Den Begriff „Gerechtigkeitslücken" bezeichnete die Fraktion als politischen Kampfbegriff; steuerliche Sonderregelungen schafften Freiheit und seien ihrerseits gerecht.
SPD0 Ja · 115 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.
- Die Fraktion teilte die Einschätzung, dass bestehende Privilegien kritisch zu hinterfragen seien; sie verwies darauf, dass in über 100 Fällen Erbschaften von über 20 Milliarden Euro faktisch ohne Steuerertrag geblieben seien.
- Den Antrag der Linken lehnte die Fraktion ab, da er die Komplexität von Betriebsvermögen nicht ausreichend berücksichtige und Betriebe gefährden könne.
- Eine Reform solle sorgfältig, verfassungssicher und wirtschaftlich tragfähig sein; die Koalition wolle das Thema nach einem erwarteten Bundesverfassungsgerichtsurteil angehen.
Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 75 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
- Die Fraktion benannte konkrete Regelungen als reformbedürftig, etwa die erweiterte Grundstückskürzung aus den 1930er-Jahren sowie die Möglichkeit, bis zu 300 Wohnungen steuerfrei zu erben.
- Sie sprach sich für Stundungsmodelle aus, die den Fortbestand von Unternehmen und Arbeitsplätzen bei gleichzeitiger Besteuerung ermöglichen könnten.
- Den eigenen Antrag lehnte die Fraktion nicht ab, stimmte jedoch gegen den Antrag der Linken, da sie eine sorgfältigere, datengestützte Reform für notwendig hielt.
Die Linke46 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 18 n.a.
- Die Fraktion verwies darauf, dass der effektive Steuersatz bei Erbschaften über 20 Millionen Euro mit rund 3 Prozent weit unter dem bei kleinen Erbschaften liege — bei großen Firmenerbschaften sei 2023 sogar ein Satz von 0,1 Prozent angefallen.
- Sie argumentierte, die Verschonungsbedarfsprüfung ermögliche es Großerben, sich als bedürftig einzustufen; auch auf Kinder unter 14 Jahren seien in zehn Jahren 50 Milliarden Euro Betriebsvermögen steuerfrei übertragen worden.
- OECD, IWF und der Sachverständigenrat hätten die Bundesregierung aufgefordert, diese Schlupflöcher zu schließen.
Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.
Quellen
- Einzelergebnisse (XLSX): https://www.bundestag.de/resource/blob/1134278/20251219_1_xls.xlsx
- Protokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21051.pdf