300-Wohneinheiten-Grenze bei der Erbschaftsteuer: Antrag abgelehnt

Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer“

Bundestag, 8. Oktober 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/4456, 21/4892

❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen

445 Ja · 132 Nein · 1 Enthaltungen

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

Worum ging es?

Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4892), den Antrag (21/4456) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.

Der Finanzausschuss empfahl, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Der Antrag forderte, die sogenannte 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Diese Regelung ermöglicht es Immobilienunternehmen ab einer bestimmten Größe, Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer zu verschonen.


CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah in den Grünen-Anträgen keine Schließung von Gerechtigkeitslücken, sondern eine Forderung nach Steuererhöhungen und Umverteilung.
  • Sie betonte den Unterschied zwischen betrieblich gebundenem Vermögen und freiem Kapital: Die Verschonung solle verhindern, dass Unternehmen im Erbfall Substanz veräußern müssten.
  • Zur 300-Wohneinheiten-Grenze erklärte die Fraktion, über einzelne Typisierungen könne man diskutieren, die Antragsteller schuldeten aber eine praktikable Alternativregelung.

AfD135 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion sah das eigentliche Problem nicht in zu vielen Ausnahmen, sondern in der Erbschaftsteuer selbst, die auf bereits mehrfach versteuertes Vermögen zugreife.
  • Die Verschonungsregeln seien nötig, um Unternehmensnachfolgen zu sichern; wer sie einschränke, gefährde Arbeitsplätze und Planungssicherheit.
  • Die Fraktion sprach sich grundsätzlich für Steuerentlastungen statt neuer Belastungen aus und lehnte alle Anträge ab.

SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

gegen den Antrag

  • Die Fraktion teilte die Analyse der Grünen bei der Erbschaftsteuer und betonte, auch ihr gehe es um Leistungsgerechtigkeit bei sehr großen Vermögensübertragungen.
  • Sie lehnte eine Zustimmung dennoch ab, weil sie die laufenden Koalitionsberatungen und das anstehende Bundesverfassungsgerichtsurteil respektiere.
  • Mit dem Konzept „FairErben" habe die Fraktion einen eigenen Reformvorschlag vorgelegt, der Unternehmenserhalt und mehr Steuergerechtigkeit verbinde.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion kritisierte, es sei unverständlich, dass Erben von über 300 Wohnungen keine Erbschaftsteuer zahlten, während Erben weniger Wohnungen voll belastet würden.
  • Sie berief sich auf Ökonomen, die Ausnahmen bei der Immobilien- und Erbschaftsbesteuerung als Marktineffizienzen und Ungleichbehandlung einstuften.
  • Die sieben namentlichen Abstimmungen seien bewusst gewählt, um die Koalition zu Farbe bekennen zu lassen, da seit eineinhalb Jahren keine Reformen erfolgten.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

für den Antrag

  • Die Fraktion unterstützte das Ziel, die 300-Wohneinheiten-Grenze zu streichen, und bezeichnete die Steuergerechtigkeitslücken als durch nichts zu rechtfertigend.
  • Sie forderte darüber hinaus weitergehende Maßnahmen, etwa die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen und eine Milliardärsteuer.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 0 n.a.

Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen

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Quellen

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