300-Wohneinheiten-Grenze bei der Erbschaftsteuer: Antrag abgelehnt
Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer“
❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen
445 Ja · 132 Nein · 1 Enthaltungen
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
Worum ging es?
Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/4892), den Antrag (21/4456) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.
Der Finanzausschuss empfahl, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Der Antrag forderte, die sogenannte 300-Wohneinheiten-Regelung in der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Diese Regelung ermöglicht es Immobilienunternehmen ab einer bestimmten Größe, Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer zu verschonen.
CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
gegen den Antrag
- Die Fraktion sah in den Grünen-Anträgen keine Schließung von Gerechtigkeitslücken, sondern eine Forderung nach Steuererhöhungen und Umverteilung.
- Sie betonte den Unterschied zwischen betrieblich gebundenem Vermögen und freiem Kapital: Die Verschonung solle verhindern, dass Unternehmen im Erbfall Substanz veräußern müssten.
- Zur 300-Wohneinheiten-Grenze erklärte die Fraktion, über einzelne Typisierungen könne man diskutieren, die Antragsteller schuldeten aber eine praktikable Alternativregelung.
AfD135 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
gegen den Antrag
- Die Fraktion sah das eigentliche Problem nicht in zu vielen Ausnahmen, sondern in der Erbschaftsteuer selbst, die auf bereits mehrfach versteuertes Vermögen zugreife.
- Die Verschonungsregeln seien nötig, um Unternehmensnachfolgen zu sichern; wer sie einschränke, gefährde Arbeitsplätze und Planungssicherheit.
- Die Fraktion sprach sich grundsätzlich für Steuerentlastungen statt neuer Belastungen aus und lehnte alle Anträge ab.
SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
gegen den Antrag
- Die Fraktion teilte die Analyse der Grünen bei der Erbschaftsteuer und betonte, auch ihr gehe es um Leistungsgerechtigkeit bei sehr großen Vermögensübertragungen.
- Sie lehnte eine Zustimmung dennoch ab, weil sie die laufenden Koalitionsberatungen und das anstehende Bundesverfassungsgerichtsurteil respektiere.
- Mit dem Konzept „FairErben" habe die Fraktion einen eigenen Reformvorschlag vorgelegt, der Unternehmenserhalt und mehr Steuergerechtigkeit verbinde.
Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
für den Antrag
- Die Fraktion kritisierte, es sei unverständlich, dass Erben von über 300 Wohnungen keine Erbschaftsteuer zahlten, während Erben weniger Wohnungen voll belastet würden.
- Sie berief sich auf Ökonomen, die Ausnahmen bei der Immobilien- und Erbschaftsbesteuerung als Marktineffizienzen und Ungleichbehandlung einstuften.
- Die sieben namentlichen Abstimmungen seien bewusst gewählt, um die Koalition zu Farbe bekennen zu lassen, da seit eineinhalb Jahren keine Reformen erfolgten.
Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
für den Antrag
- Die Fraktion unterstützte das Ziel, die 300-Wohneinheiten-Grenze zu streichen, und bezeichnete die Steuergerechtigkeitslücken als durch nichts zu rechtfertigend.
- Sie forderte darüber hinaus weitergehende Maßnahmen, etwa die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen und eine Milliardärsteuer.
Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 0 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
geteilt
Quellen
- Einzelergebnisse (XLSX): https://www.bundestag.de/resource/blob/1223512/20261008_4_xls.xlsx
- Protokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21099.pdf