Erbschaft- und Schenkungsteuer: Antrag auf Abschaffung der Verschonungsregeln gescheitert
Amtlich: „Ablehnung eines Antrags zur Erbschaft- und Schenkungsteuer“
❌ Antrag abgelehnt · Beschlussempfehlung angenommen
445 Ja · 132 Nein · 1 Enthaltungen
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
Worum ging es?
Abgestimmt wurde namentlich über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/7081), den Antrag (21/6647) abzulehnen. Ein Ja bedeutete Ablehnung des Antrags.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte darauf ab, die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung für Betriebsvermögen ab einem Übertragungswert von 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abzuschaffen.
CDU/CSU199 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
gegen den Antrag
- Die Fraktion unterschied zwischen betrieblich gebundenem Vermögen — investiert in Maschinen, Anlagen und Gebäude — und freiem Vermögen; nur ersteres rechtfertige die Verschonungsregelungen.
- Die Verschonungsregeln seien kein Geschenk an Unternehmer, sondern sicherten den Generationenwechsel von Familienunternehmen samt Arbeitsplätzen.
AfD135 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
gegen den Antrag
- Die Fraktion sah im Antrag eine Verschärfung der Erbschaftsteuer, die Familienunternehmen beim Generationenwechsel mit Steuerforderungen belasten würde, die nicht bar verfügbar seien — mit der Folge von Notverkäufen oder Mieterhöhungen.
- Die Erbschaftsteuer sei grundsätzlich eine unmoralische Substanzsteuer, die Vermögen treffe, das bereits zigfach versteuert worden sei; die Fraktion fordere deren vollständige Abschaffung.
- Die Verschonungsregeln abzuschaffen gefährde Planungssicherheit und Unternehmensnachfolgen; schon heute nennten laut KfW 45 Prozent der Mittelständler steuerrechtliche Komplexität als wesentliche Hürde.
SPD110 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
gegen den Antrag
- Die Fraktion teilte die Analyse der Grünen, dass es um Leistungsgerechtigkeit bei sehr großen Vermögensübertragungen und weitreichenden Verschonungsmöglichkeiten gehe, und verwies auf ihr Konzept „FairErben".
- Sie werde den Anträgen nicht zustimmen, weil seriöse Koalitionsarbeit nach dem Karlsruher Urteil Gespräche, Beratungen und Kompromisse erfordere — nicht Einzelbeschlüsse zu Detailpunkten im Plenum.
- Die Fraktion begrüßte eine Initiative von über 90 Unternehmern, die sich für faire Besteuerung von Betriebsvermögen nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ausgesprochen hätten.
Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 77 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
für den Antrag
- Die Fraktion bezeichnete es als ungerecht, dass man bis zu 26 Millionen Euro oder mehr zu bis zu 94 Prozent steuerfrei erben könne.
- Ökonomen — auch konservative — hätten festgestellt, dass diese Ausnahmen Marktineffizienzen und eine Ungleichbehandlung darstellten und abgeschafft werden müssten.
- Die sieben namentlichen Abstimmungen seien bewusst gewählt, weil seit eineinhalb Jahren nichts umgesetzt worden sei.
Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
für den Antrag
- Die Fraktion unterstützte das Ziel, die Verschonungsbedarfsprüfung abzuschaffen, forderte aber darüber hinaus eine weitergehende Milliardärsteuer.
- Die vorliegenden Anträge seien das bare Minimum — nötig sei aber eine wesentlich weitergehende Reform der Vermögensbesteuerung.
Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 1 Enthaltungen · 0 n.a.
Ja = Antrag ablehnen · Nein = Antrag annehmen
geteilt
Quellen
- Einzelergebnisse (XLSX): https://www.bundestag.de/resource/blob/1223502/20261008_2_xls.xlsx
- Protokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21099.pdf