GEG-Novelle: Gasheizungen mit Biokraftstoff-Pflicht zugelassen

Amtlich: „Änderung des Gebäudeenergiegesetz“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/6278, 21/6565, 21/7009, 21/7010

✅ 323 Ja · ❌ 271 Nein · 0 Enthaltungen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ändert das Gebäudeenergiegesetz sowie das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Er lässt den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiterhin zu und verpflichtet Energieanbieter schrittweise, wachsende Anteile klimaneutraler Brennstoffe (Biogas, Bioöl) beizumischen – die sogenannte Biotreppe. Zudem werden Mieter beim Kostenrisiko teilweise entlastet, wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen.

CDU/CSU207 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

  • Das Gesetz ersetze Bevormundung durch Wahlfreiheit: Bürgerinnen und Bürger könnten künftig selbst zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösung oder Biomasse wählen.
  • Die Grüngasquote und Bestandsquote würden ab 2029 grüne Öle und Gase in den Bestand bringen, was heimische Arbeitsplätze schütze und Abhängigkeit von Energieimporten verringere.
  • Seit Ankündigung der Abschaffung des alten Heizungsgesetzes seien die Wärmepumpeninstallationen stark gestiegen – Freiheitspolitik führe zu besserem Klimaschutz als Vorschriften.

AfD0 Ja · 136 Nein · 0 Enthaltungen · 14 n.a.

  • Der eigene Normenkontrollrat des Bundes habe das Gesetz als handwerklich schwach, praxisfern und in Teilen kaum umsetzbar eingestuft.
  • Biogas sei nach übereinstimmender Einschätzung von Verbänden und Instituten weder in ausreichender Menge verfügbar noch ökonomisch sinnvoll – und bereits heute dreimal so teuer wie Erdgas.
  • Die Fraktion kündigte an, das Heizungsgesetz vollständig abschaffen zu wollen.

SPD116 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

  • Das Gesetz stelle die Wärmewende neu auf: Wärmepumpen, Fern- und Nahwärme sowie klimaneutrale Brennstoffe würden gemeinsam dafür sorgen, dass 2045 hundert Prozent klimaneutrale Brennstoffe im Netz seien.
  • Die Biotreppe werde durch einen S-förmigen Hochlauf der Grünöl- und Grüngasquote ergänzt, bis am Ende der verbleibende Gasbedarf aus Biomasse gedeckt werden könne.
  • Beim Mieterschutz übernehme der Vermieter bei Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung jeweils 50 Prozent der Biotreppe-Kosten, der CO₂-Kosten und der Netzentgelte.

Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 79 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.

  • Die Fraktion bezweifelte, wie ein Gesetz, das Öl- und Gasheizungen über 2045 hinaus erlaube, mit dem Klimaschutzgesetz vereinbar sei.
  • Die Verfügbarkeit grüner Gase in ausreichenden Mengen sei nicht gesichert; Expertinnen und Experten sähen die Klimaschutzlücke durch dieses Gesetz wachsen.

Die Linke0 Ja · 54 Nein · 0 Enthaltungen · 10 n.a.

  • Die Fraktion verwies darauf, dass die Bundesregierung trotz mehrfacher Anfragen keine belastbaren Angaben zur Klimawirkung des Gesetzes geliefert habe.
  • Über die Hälfte der Bevölkerung seien Mieterinnen und Mieter, die keine eigene Entscheidungsfreiheit bei der Heizung hätten – das Gesetz ignoriere diese Realität.
  • Die Erzeugungskapazitäten für Biogas nähmen in Deutschland derzeit ab, während das Gesetz auf stark steigende Biogasmengen angewiesen sei.

Fraktionslose0 Ja · 2 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

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