Erstes Sportfördergesetz: Bundestag regelt Spitzensportförderung
Amtlich: „Sportfördergesetz der Bundesregierung“
✅ 519 Ja · ❌ 43 Nein · 0 Enthaltungen
Worum ging es?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Spitzensportförderung des Bundes. Er errichtet eine neue Spitzensport-Agentur in der Rechtsform einer Stiftung mit Sitz in Leipzig, deren Stiftungsrat Förderentscheidungen steuert. Die Einhaltung des Safe Sport Codes sowie Kriterien guter Verbandsführung werden zur Fördervoraussetzung für Sportverbände gemacht.
CDU/CSU202 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 6 n.a.
- Die Fraktion sah in dem Gesetz einen Paradigmenwechsel, der die Steuerung der Spitzensportförderung professionalisiere und externalisiere.
- Sie habe die Vorlage im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft: Die Bundesregierung verliere einen Sitz im Stiftungsrat zugunsten des Bundestages und des organisierten Sports.
- Die Athletenkommission des DOSB sei nun verpflichtend im Stiftungsrat vertreten; zudem werde die Einhaltung des Safe Sport Codes zur Fördervoraussetzung gemacht.
AfD124 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 26 n.a.
- Die Fraktion begrüßte das Gesetz ausdrücklich, da die Spitzensportförderung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werde, sah es aber nur als Anfang.
- Sie kritisierte, dass der DOSB als Zuwendungsempfänger zugleich Mitglieder in das Aufsichtsgremium entsende; stattdessen sollten Athleten und Trainer mehr stimmberechtigte Sitze erhalten.
- Die Sachverständigenanhörung sei im Wesentlichen folgenlos geblieben; die Trainerproblematik sei mit dem unbestimmten Begriff „angemessene Vergütung" nicht gelöst.
SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.
- Die Fraktion habe im Verfahren durchgesetzt, dass ein Mitglied der DOSB-Athletenkommission stimmberechtigt im Stiftungsrat sitze und die Kommission selbst über die Entsendung entscheide.
- Sie habe die Verankerung des Safe Sport Codes als verbindliche Fördervoraussetzung sowie verbindliche Kriterien guter Verbandsführung im Gesetz als zentrales Anliegen eingebracht.
- Der Bundesrechnungshof habe wiederholt unklare Steuerungs- und Kontrollstrukturen bemängelt; das Gesetz schaffe nun eine klare Regelung und ersetze bloße Appelle.
Bündnis 90/Die Grünen76 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.
- Die Fraktion stimmte zu, sah das Gesetz aber als erste Ziellinie, nicht als Endpunkt, und kündigte an, an seiner Weiterentwicklung mitzuwirken.
- Sie betonte, Athletinnen und Athleten müssten durch das Gesetz einen freien Kopf für Leistung bekommen und erstmals auf eine gesetzliche Absicherung ihrer Situation vertrauen können.
Die Linke0 Ja · 43 Nein · 0 Enthaltungen · 21 n.a.
- Die Fraktion lehnte das Gesetz ab, weil aus einer Chance auf einen echten Neuanfang lediglich eine neue Stiftung, neue Gremien und mehr Bürokratie geworden seien.
- Sie bemängelte, die Athletenvertretung im Stiftungsrat stütze sich auf die DOSB-Athletenkommission statt auf die unabhängige Interessenvertretung; Trainerinnen und Trainer sowie Athletinnen und Athleten kämen im Gesetz schlicht zu kurz.
- Den größten Konstruktionsfehler sah die Fraktion in der Finanzierung: Sportförderung bleibe eine Kannbestimmung statt Pflichtaufgabe und biete damit keine verlässliche Sicherheit.
Fraktionslose2 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.
Quellen
- Einzelergebnisse (XLSX): https://www.bundestag.de/resource/blob/1194616/20260710_8-xls.xlsx
- Protokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21090.pdf