Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungsinstitute gelockert
Amtlich: „Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/8164“
✅ Angenommen per Handzeichen
Worum ging es?
Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz von 2012 befreite große Forschungsorganisationen vom sogenannten Besserstellungsverbot, das übertarifliche Vergütung aus öffentlichen Mitteln untersagt. Gemeinnützige projektgeförderte Forschungseinrichtungen ohne institutionelle Bundesförderung waren davon bisher ausgenommen. Die Novelle erweitert den Geltungsbereich des Gesetzes auf diese Einrichtungen und nimmt zusätzlich einzelne Großforschungszentren des Bundes auf. Zudem entfallen bestimmte Berichtspflichten und Steuerungsinstrumente für bereits erfasste Einrichtungen.
CDU/CSUdafür
- Das Besserstellungsverbot habe über Jahrzehnte gemeinnützige Forschungseinrichtungen im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte behindert; die Novelle beseitige diesen Konstruktionsfehler.
- Die Reform koste den Steuerzahler keinen zusätzlichen Euro, da übertarifliche Vergütung nur aus nichtöffentlichen Mitteln finanziert werden dürfe.
AfDdafür
- Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für projektgeförderte gemeinnützige Einrichtungen korrigiere eine lange bestehende Benachteiligung und sei überfällig.
- Eine umfassende Entlastung der Wissenschaft stehe jedoch weiterhin aus; Förderbedingungen müssten verständlicher und Berichtspflichten verhältnismäßiger werden.
SPDdafür
- Über 100 gemeinnützige Forschungsinstitute hätten bisher nicht im Wettbewerb um Fachkräfte mitbieten können oder seien auf Sondergenehmigungen angewiesen gewesen; das werde nun behoben.
- Die bestehende zuwendungs- und satzungsrechtliche Kontrolle des Bundes bleibe unverändert; gestrichen würden nur Doppelstrukturen ohne zusätzlichen Nutzen.
Bündnis 90/Die Grünendafür
- Die Änderung sei richtig und werde ausdrücklich mitgetragen, reiche aber nicht aus — ein Schritt sei noch keine Offensive.
- Angekündigte Folgemaßnahmen wie das Innovationsfreiheitsgesetz und Regelungen zum Jährlichkeitsprinzip seien trotz selbst gesetzter Fristen der Bundesregierung weiterhin ausständig.
Die Linkedagegen
- Im Mittelpunkt des Gesetzes stehe allein die Möglichkeit, Spitzenpersonal höher zu vergüten, während prekäre Arbeitsbedingungen und kurze Vertragslaufzeiten für die übrige Belegschaft unberührt blieben.
- Der gestrichene Steuerungsmechanismus für große Forschungsorganisationen sei angesichts vergangener Kontrollmängel notwendig; der Abbau öffentlicher Kontrolle werde abgelehnt.