Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr verlängern

Bundestag, 5. November 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 2 Vorlagen

Worum ging es?

Das bis Ende 2026 befristete Elektromobilitätsgesetz sollte bis 2035 verlängert werden. Kommunen könnten elektrisch betriebenen Fahrzeugen und bestimmten Plug-in-Hybriden weiterhin Vergünstigungen einräumen: etwa gebührenfreies Parken an Ladesäulen, Nutzung von Busspuren sowie Durchfahrtrechte in bestimmten Bereichen. Die Teilnahme bleibt für Kommunen freiwillig. Über 2 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Bevorrechtigung von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr verlängern

Amtlich: „Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/8949 (Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 21/7872 und 21/8406 in der Ausschussfassung)“ · Drucksachen 21/7872, 21/8406

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Entschließung zur Elektromobilität im Straßenverkehr

Amtlich: „Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/8949 (Buchstabe b – Entschließung)“ · Drucksache 21/8949

✅ Angenommen (Handzeichen)

Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion sehe das Gesetz als ideologiefreien Mittelweg, der Kommunen freiwillige Handlungsspielräume für E-Fahrzeug-Privilegien bis 2035 eröffne, ohne Zwang auszuüben.
  • Zeitlich begrenzte Bevorrechtigungen seien solange gerechtfertigt, wie E-Fahrzeuge gegenüber Verbrennern konkrete Nachteile (höhere Kosten, schlechtere Ladeinfrastruktur) aufwiesen.

AfD

  • Die Fraktion lehne das Gesetz ab, da staatliche Privilegierung einzelner Antriebstechnologien kein Ausdruck von Technologieoffenheit sei, sondern der Markt über die beste Technologie entscheiden solle.
  • Der massiv steigende Strombedarf durch Elektromobilität, Wärmepumpen und KI übersteige die verfügbare steuerbare Erzeugungskapazität; die Bundesnetzagentur selbst warne vor drohender Importabhängigkeit ab 2035.

SPD

  • Die Fraktion befürworte die Verlängerung des Gesetzes, da es Kommunen ermögliche, Elektrofahrzeuge etwa durch gebührenfreies Laden-Parken und Sonderfahrrechte zu bevorzugen und so Elektromobilität in der Fläche voranzubringen.
  • Wer für Fortschritt, saubere Luft und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie eintrete, könne dem Gesetz nur zustimmen.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion kritisierte, dass Plug-in-Hybride weiterhin pauschal einbezogen würden, obwohl deren tatsächliche CO₂-Einsparungen stark davon abhingen, wie oft sie elektrisch gefahren würden – und wissenschaftliche Erkenntnisse hierzu längst vorlägen.
  • Die geplante Zulassung von E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden auf Bussonderfahrstreifen gefährde den leistungsfähigen ÖPNV und die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Linke

  • Die Fraktion bemängelte, das Gesetz begünstige vor allem Wohlhabende, die sich neue Elektrofahrzeuge leisten könnten, während einkommensschwache Menschen leer ausgingen; sozial gestaffelte Parkgebühren und Förderung gebrauchter E-Autos fehlten.
  • Angesichts des Verlusts von über 42 000 Arbeitsplätzen in der Automobilindustrie reiche das Gesetz nicht aus; nötig seien ein Transformationsfonds mit Standortgarantien sowie stärkere Mitbestimmung der Beschäftigten.

Quellen

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