Verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen
Worum ging es?
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes schreibt für größere Schlachthöfe, in denen über 90 Prozent aller Schlachtungen stattfinden, eine verpflichtende Videoüberwachung vor. Die Aufnahmen sollen amtliche Kontrollen unterstützen; auch der Einsatz von KI bei der Auswertung ist vorgesehen. Kleinere Betriebe sind grundsätzlich ausgenommen, können aber bei konkreten Hinweisen auf Verstöße behördlich zur Überwachung verpflichtet werden. Über 4 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.
1. Verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen
Amtlich: „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ · Drucksache 21/6809
✅ Angenommen (Handzeichen)
Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen · Enthalten: Die Linke
2. Entschließungsantrag der Grünen zur Tierschutzgesetz-Novelle
Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 21/8976“ · Drucksache 21/8976
❌ Abgelehnt (Handzeichen)
Dafür: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD
3. Antrag gegen Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachthöfen
Amtlich: „Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland“ · Drucksachen 21/5435, 21/4944
❌ Abgelehnt (Handzeichen)
Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke
4. Antrag der Linken für Änderungen am Tierschutzgesetz
Amtlich: „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“ · Drucksachen 21/8969, 21/139
❌ Abgelehnt (Handzeichen)
Dafür: Die Linke · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Bündnis 90/Die Grünen
Aus der gemeinsamen Aussprache
CDU/CSU
- Die Fraktion befürwortete die verpflichtende Videoüberwachung in großen Schlachthöfen als verhältnismäßige, bürokratiearme Maßnahme, die über 90 Prozent aller Schlachtungen erfasse.
- Die Fraktion forderte, ausländische Ware verpflichtend in die Tierhaltungskennzeichnung einzubeziehen, um Wettbewerbsverzerrungen zulasten heimischer Erzeuger zu vermeiden.
AfD
- Die Fraktion lehnte den Gesetzentwurf ab: Videoüberwachung zeichne Tierleid lediglich auf, verhindere es aber nicht; das eigentliche Problem sei das CO₂-Betäubungsverfahren.
- Die Fraktion forderte stattdessen konsequenten Vollzug gegen Einzeltäter, gezielte Kontrollen sowie faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Fleischwirtschaft.
SPD
- Die Fraktion hielt die verpflichtende Videoüberwachung für grundsätzlich notwendig und betonte, der KI-gestützte Einsatz bei der Auswertung der Aufnahmen sei entscheidend für deren Wirksamkeit.
- Die Fraktion bezeichnete die CO₂-Betäubung von Schweinen als tierschutzwidrig und forderte, Forschung und Entwicklung tierschutzgerechter Alternativen voranzutreiben.
Bündnis 90/Die Grünen
- Die Fraktion bewertete Tierschutzverstöße in Schlachthöfen als systemisches Problem und forderte flächendeckende Videoüberwachung in allen Betrieben ausnahmslos sowie volle Transparenz gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
- Die Fraktion kritisierte, dass die Putenhaltung in Deutschland nach einem höchstrichterlichen Urteil nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei, und mahnte die Bundesregierung zum Handeln.
Die Linke
- Die Fraktion kritisierte, kleine Schlachthöfe von der Videoüberwachungspflicht auszunehmen, sei nicht zu rechtfertigen, da Tierschutz für alle Tiere unabhängig vom Schlachtbetrieb gelten müsse.
- Die Fraktion forderte, die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu nutzen, um es grundlegend nachzubessern – unter anderem durch Erfassung aller Tierarten, des gesamten Lebenszyklus sowie ein Verbot tierschutzwidriger Haltungsformen.