GKV-Finanzreform: Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Amtlich: „Dritter Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Finanzreform“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/7021

❌ Antrag abgelehnt: 57 Ja · 456 Nein · 75 Enthaltungen

Korrigiert am 11. September 2026: Argumente aus einer anderen Aussprache entfernt. Gegenstand und Position der Antragstellerin werden jetzt aus der zugehörigen Drucksache belegt und als solche gekennzeichnet.

Worum ging es?

Die Linke beantragte, die Begrenzung von Gesundheitsausgaben anhand der Kasseneinnahmen aufzugeben und die Versorgung am medizinischen Bedarf auszurichten. Der Entschließungsantrag zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurde abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 205 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

AfD0 Ja · 134 Nein · 0 Enthaltungen · 16 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

SPD0 Ja · 116 Nein · 0 Enthaltungen · 4 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Bündnis 90/Die Grünen1 Ja · 0 Nein · 75 Enthaltungen · 9 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Die Linke55 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(Position aus der Antragsbegründung auf Drucksache 21/7021, keine Wiedergabe einer Plenarrede.)

  • Die Fraktion argumentiere in der Antragsbegründung, sinkende beitragspflichtige Einkommen bedeuteten nicht, dass Menschen weniger Behandlung benötigten.
  • Sie fordere eine bedarfsorientierte Finanzierung; stärkere Schultern müssten mehr Beiträge tragen als schwächere.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

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