GKV-Finanzreform: Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Amtlich: „Erster Entschließungsantrag der Linken zur GKV-Finanzreform“

Bundestag, 10. Juli 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/7019

❌ Antrag abgelehnt: 58 Ja · 462 Nein · 80 Enthaltungen

Korrigiert am 11. September 2026: Argumente aus einer anderen Aussprache entfernt. Gegenstand und Position der Antragstellerin werden jetzt aus der zugehörigen Drucksache belegt und als solche gekennzeichnet.

Worum ging es?

Die Linke beantragte, Pflegepersonalkosten einschließlich Tarifsteigerungen und Entlastungsregelungen vollständig zu finanzieren. Das Pflegebudget sollte schrittweise auf alle Beschäftigten im Krankenhaus ausgeweitet werden. Der Entschließungsantrag zur dritten Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wurde abgelehnt.

CDU/CSU0 Ja · 206 Nein · 0 Enthaltungen · 2 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

AfD0 Ja · 138 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

SPD0 Ja · 117 Nein · 0 Enthaltungen · 3 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Bündnis 90/Die Grünen1 Ja · 0 Nein · 80 Enthaltungen · 4 n.a.

(Für diese Fraktion werden hier keine Argumente aus der gemeinsamen Aussprache wiedergegeben.)

Die Linke56 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.

(Position aus der Antragsbegründung auf Drucksache 21/7019, keine Wiedergabe einer Plenarrede.)

  • Die Fraktion argumentiere in der Antragsbegründung, eine Begrenzung des Pflegebudgets verschlechtere Arbeitsbedingungen und Patientenversorgung.
  • Sie fordere die dauerhafte Finanzierung pflegeentlastender Tätigkeiten und eine Krankenhausfinanzierung nach medizinischem Bedarf.

Fraktionslose1 Ja · 1 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

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