Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Bundestag, 19. März 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/3737, 21/4815

✅ Angenommen per Handzeichen

JustizDigitales

Worum ging es?

Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beendet das bisherige Nebeneinander von digitalen Anträgen und papiergebundenen Vollstreckungstiteln. Vollstreckbare Ausfertigungen können künftig elektronisch übermittelt werden, statt als Papierdokument per Post. Außerdem werden Kreditinstitute verpflichtet, ein elektronisches Justizpostfach vorzuhalten, was vor allem Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beschleunigt.

CDU/CSUdafür

  • Der ständige Wechsel zwischen digitalen Anträgen und Papiertiteln kostet Fachkräfte wertvolle Arbeitszeit und erzeugt unnötige Fehlerquellen, was mit diesem Gesetz beendet wird.
  • Der Änderungsantrag zur Einbeziehung der Kreditinstitute ist ein entscheidender Hebel, da über 90 Prozent der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken eingehen.
  • Weitere Schritte sollen schnell folgen, insbesondere eine zentrale digitale Vollstreckungsdatenbank noch in dieser Wahlperiode.

AfDdafür

  • Der Gesetzentwurf ist ein Fortschritt, weil er Medienbrüche abbaut und die Zwangsvollstreckung beschleunigt; der Kern des Entwurfs wurde bereits von der Vorgängerregierung ausgearbeitet.
  • Kritisiert wird, dass keine vollständige Pflicht zum Papierverzicht besteht und Ausnahmen für ältere Beteiligte und Anwälte bestehen bleiben.
  • Die fehlende Fälschungssicherheit und die nur „mittelfristig" angekündigte zentrale Datenbank werden als unzureichend angesehen.

SPDdafür

  • Das hybride System aus digitalen Aufträgen und papiergebundenen Titeln ist bürokratisch und fehleranfällig; der Gesetzentwurf schließt diese Lücke.
  • Allein bei Gerichtsvollziehern werden durch den Wegfall manueller Zuordnung jährlich über 76 000 Arbeitsstunden eingespart.
  • Die Ausweitung der digitalen Kommunikationspflicht auf Inkassounternehmen und alle Kreditinstitute sorgt dafür, dass professionelle Akteure für die Justiz digital erreichbar sind.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Das Gesetz ist richtig, notwendig und überfällig; die täglichen Lastwagenladungen an Papier zwischen Justiz und Banken gehören beendet.
  • Beim Rückstand Deutschlands gegenüber anderen EU-Staaten, etwa bei Fluggastklagen, zeigt sich, wie dringend vollständig digitalisierte Prozesse gebraucht werden.
  • Videoverhandlungen und KI-gestützte Massenverfahren müssen als nächste Schritte konsequent und schnell eingeführt werden.

Die Linkedagegen

  • Gläubiger dürfen mit unbeglaubigten Kopien arbeiten, während überschuldete Menschen eidesstattliche Erklärungen abgeben müssen – das verschärft das Machtgefälle zwischen Arm und Reich.
  • Fehler im System oder nicht erfasste Teilzahlungen können sofort zu erneuter Vollstreckung führen, wobei Schuldner alles selbst darlegen und beweisen müssen.
  • Transparenz und Schutz vor Missbrauch wurden beim Entwurf nicht mitgedacht; ohne entsprechende Regelungen lehnt die Fraktion das Gesetz ab.

Quellen