Änderung des AEG: Regeln zur Freigabe ungenutzter Bahnflächen
Amtlich: „Gesetzentwurf zur Umnutzung von Bahngrundstücken“
✅ 305 Ja · ❌ 172 Nein · 67 Enthaltungen
Worum ging es?
Das Gesetz ändert das Allgemeine Eisenbahngesetz, um das Verfahren zur Freistellung nicht mehr genutzter Bahngrundstücke für andere Zwecke neu zu regeln. Eine Freistellung soll künftig möglich sein, wenn kein tatsächlicher oder perspektivischer Verkehrsbedarf an einer Strecke besteht und keine Streckenreaktivierung gefährdet wird. Gleichzeitig sollen Flächen mit möglichem künftigem Bahnbedarf geschützt bleiben.
CDU/CSU193 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 15 n.a.
- Die Fraktion sah in dem Gesetz eine notwendige Korrektur der 2023 eingeführten Verschärfung des Freistellungsverfahrens, die Wohnbau- und Infrastrukturprojekte in über 170 Kommunen blockiert habe.
- Die neue Prüfkaskade schaffe Rechtsklarheit für Antragsteller und Behörden und schlage eine ausgewogene Brücke zwischen Schieneninteressen und kommunaler Entwicklung.
- Den Gesetzentwurf der Grünen bewertete die Fraktion als bürokratisch, unkonkret und geeignet, Entscheidungsbehörden sowie Kommunen zu überfordern.
AfD0 Ja · 120 Nein · 0 Enthaltungen · 31 n.a.
- Die Fraktion hielt die Reparatur für ungenügend: Der Koalitionsentwurf beseitige zwar einige Mängel, lasse aber den Grundfehler des „überragenden öffentlichen Interesses" bestehen, das viele Flächen weiterhin sperren werde.
- Richtig wäre es aus Sicht der Fraktion gewesen, auf die Formulierung des überragenden öffentlichen Interesses ganz zu verzichten, damit verschiedene Nutzungsbedürfnisse offen gegeneinander abgewogen werden könnten.
- Zudem mahnte die Fraktion mit Blick auf Stuttgart 21, die Eröffnung des neuen Hauptbahnhofs Ende 2026 abzuwarten, bevor über die Entwidmung von Flächen entschieden werde.
SPD112 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 8 n.a.
(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)
Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 0 Nein · 66 Enthaltungen · 19 n.a.
- Die Fraktion erkannte zwar an, dass Entwidmungen dort ermöglicht werden sollten, wo langfristig kein Schienenverkehrsbedarf erkennbar sei, kritisierte aber, der Koalitionsentwurf springe zu kurz, weil er sich nahezu ausschließlich auf potenzielle Streckenreaktivierungen konzentriere.
- Für Flächen, die für Kapazitätswachstum, Güterverkehrsverlagerung und Netzentlastung benötigt würden, biete der Koalitionsentwurf keinen ausreichenden Schutz; der eigene Gesetzentwurf schütze Bahnflächen besser und konsequenter.
- Den Verzicht auf eine Fachanhörung, um beide Gesetzentwürfe in Qualität und Wirkung zu vergleichen, bewertete die Fraktion als bedauerlich.
Die Linke0 Ja · 52 Nein · 0 Enthaltungen · 12 n.a.
- Die Fraktion sah in dem Gesetz ein Nachgeben gegenüber der Immobilienlobby und ein Aufgeben des erst in der letzten Wahlperiode verankerten überragenden öffentlichen Interesses am Bahnbetrieb.
- Bezahlbaren Wohnraum schaffe das Gesetz nicht; dafür brauche es einen Mietendeckel, nicht die Freigabe von Bahnflächen.
Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 1 n.a.
Quellen
- Einzelergebnisse (XLSX): https://www.bundestag.de/resource/blob/1097412/20250626_4_xls.xlsx
- Protokoll: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21014.pdf