Strafrecht für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende verschärfen

Bundestag, 5. November 2026
Handzeichen · Gemeinsame Aussprache, 2 Vorlagen

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Strafmündigkeitsalter für Kinder abzusenken sowie die strafrechtlichen Regelungen für Jugendliche und Heranwachsende zu verschärfen. Damit sollen Kinder, die derzeit unterhalb der Strafmündigkeitsgrenze liegen, sowie Jugendliche und Heranwachsende künftig strengeren strafrechtlichen Konsequenzen unterliegen. Über 2 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.


1. Strafrecht für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende verschärfen

Amtlich: „Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden“ · Drucksachen 21/8652, 21/333

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

2. Schutz vor religiösem Druck und Konversionsdruck bei Minderjährigen

Amtlich: „Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken – Auch Konversionsdruck wirksam begegnen“ · Drucksachen 21/8977, 21/4941

❌ Abgelehnt (Handzeichen)

Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke


Aus der gemeinsamen Aussprache

CDU/CSU

  • Die Fraktion lehne eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters ab, da der AfD-Gesetzentwurf die Fachwelt ignoriere und Begründung und Gesetzestext nicht zueinander passten.
  • Stattdessen befürworte die Fraktion ein Verantwortungsverfahren für strafunmündige Kinder sowie ein Gutachten und setze auf Schulpflicht, Integration und Prävention.

AfD

  • Die Fraktion sehe religiöses Mobbing an Schulen als wachsendes Problem und stütze sich dabei auf eine Berliner Studie sowie Aussagen des Arche-Sprechers.
  • Die Fraktion forderte, das Strafmündigkeitsalter zu senken, da ausbleibende Konsequenzen das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat untergrüben.

SPD

  • Die Fraktion lehne den AfD-Antrag ab und plädiere stattdessen für Prävention, Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams und enge Kooperation mit der Polizei.
  • Die Fraktion warf der AfD vor, gesellschaftliche Spaltung zu betreiben, und sprach sich für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der AfD nach Artikel 21 Grundgesetz aus.

Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Fraktion wies die Argumentation des AfD-Antrags als kontrafaktisch zurück und kritisierte, dass Muslime darin pauschal unter Generalverdacht gestellt würden.

Die Linke

  • Einzelne Abgeordnete der Fraktion bekundeten durch Applaus Zustimmung zu den Positionen von SPD und CDU/CSU gegen den AfD-Antrag.

Quellen

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