Wahlprüfung: BSW-Einsprüche zur Bundestagswahl zurückgewiesen

Amtlich: „Zurückweisung von Einsprüchen gegen die Bundestagswahl“

Bundestag, 18. Dezember 2025
Namentliche Abstimmung · Drucksache 21/3100

✅ 426 Ja · ❌ 129 Nein · 1 Enthaltung

Worum ging es?

Das BSW hatte nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 Einsprüche eingelegt. Die Partei erzielte laut amtlichem Endergebnis 4,981 Prozent der Zweitstimmen und verfehlte die 5-Prozent-Hürde um 9.529 Stimmen. Die Einsprüche zielten auf eine bundesweite Neuauszählung, unter anderem mit dem Argument, BSW-Stimmen seien vereinzelt fälschlich der Partei Bündnis Deutschland zugerechnet worden. Der Wahlprüfungsausschuss empfahl, die Einsprüche zurückzuweisen.

CDU/CSU195 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion betonte, die umfangreiche Prüfung habe keinen einzigen mandatsrelevanten Wahlfehler ergeben — von rund 95.109 Wahlbezirken seien lediglich etwa 20 konkret vorgetragen worden, davon keiner bestätigt.
  • Statistische Hochrechnungen und Vermutungen seien kein ausreichender Grund für eine Neuauszählung; das Bundesverfassungsgericht verlange konkrete, substanziierte Hinweise.
  • Den Vorwurf einer Verzögerung des Verfahrens wies die Fraktion zurück: Das BSW selbst habe den Einspruch erst kurz vor Fristablauf und Schriftsätze noch Ende Oktober eingereicht.

AfD0 Ja · 129 Nein · 0 Enthaltungen · 22 n.a.

  • Die Fraktion sah die Einsprüche als nicht ausreichend aufgeklärt an und forderte eine Nachzählung, da offengeblieben sei, ob BSW-Stimmen systematisch fehlerhaft der Partei Bündnis Deutschland zugeordnet worden seien.
  • Das Bundesverfassungsgericht habe selbst festgestellt, eine effektive Überprüfung der Korrektheit der Wahl sei unabdingbar; die Ablehnung schiebe die Frage auf Jahre zu Karlsruhe und lasse die Legitimität der Regierungsmehrheit in der Schwebe.

SPD113 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 7 n.a.

  • Die Fraktion erklärte, alle vom BSW vorgetragenen Behauptungen zu Zählfehlern seien im Detail von den Landeswahlleitungen entkräftet worden; eine Neuauszählung ins Blaue hinein sei ohne konkrete Anhaltspunkte rechtlich nicht möglich.
  • Unbelegte Zweifel und populistische Unterstellungen zerstörten Vertrauen in die Demokratie; die Fraktion betonte, Wahlprüfung sei ein streng rechtlich geregeltes Verfahren, kein politisches Instrument.

Bündnis 90/Die Grünen72 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 13 n.a.

  • Die Fraktion hob hervor, der Ausschuss habe auf Grundlage konkreter Sachverhalte und der Stellungnahmen aller Landeswahlleitungen entschieden — wie in früheren Fällen, in denen bei tatsächlich festgestellten Fehlern (Berlin 2021) auch eine Wahlwiederholung empfohlen worden sei.
  • Im Fall BSW seien die vorgetragenen Einzelfälle bei näherer Prüfung widerlegt worden; die knappe Verfehlung der 5-Prozent-Hürde für sich allein begründe keinen Anspruch auf Nachzählung.

Die Linke45 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 18 n.a.

  • Die Fraktion verwies darauf, dass alle 16 Landeswahlleitungen nach eingehender Prüfung keine Wahlfehler festgestellt hätten — darunter allein die nordrhein-westfälische Stellungnahme mit rund 1.000 Seiten.
  • Die AfD sei im Vagen geblieben und habe keine konkreten Belege für Unregelmäßigkeiten geliefert; das sei keine redliche Politik.

Fraktionslose1 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.


Quellen

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