Bundespolizei: Menschenrechte in Ausbildung und Vollzug stärken
Amtlich: „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken“
❌ Abgelehnt per Handzeichen
Worum ging es?
Der Antrag der Fraktion Die Linke zielte darauf ab, die Bundespolizei rechtsstaatlich zu modernisieren und Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung zu stärken. Der Innenausschuss empfahl in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 21/6990 die Ablehnung des Antrags. Die Abstimmung erfolgte über Buchstabe c dieser Beschlussempfehlung.
CDU/CSUdafür (Ablehnung des Antrags)
- Die Fraktion sah den Antrag der Linken als Versuch, die Bundespolizei aktiv zu schwächen.
- Die Fraktion betonte, sie vertraue den Polizistinnen und Polizisten und stehe hinter den neuen Befugnissen im Bundespolizeigesetz.
AfDdafür (Ablehnung des Antrags)
(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)
SPDdafür (Ablehnung des Antrags)
- Die Fraktion sah sich als Sicherheitskoalition auf der Seite der Opfer von Kriminalität und der Beschäftigten, die für die Sicherheit den Kopf hinhalten.
- Die Fraktion argumentierte, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit gehörten zusammen und schlössen sich nicht aus.
Bündnis 90/Die Grünendafür (Ablehnung des Antrags)
- Die Fraktion kritisierte das parlamentarische Verfahren der Koalition als überstürzt und warf ihr vor, einen 23-seitigen Änderungsantrag erst kurz vor Sitzungsende vorgelegt zu haben.
- Die Fraktion lehnte das Bundespolizeigesetz in seiner vorliegenden Form ab, da die biometrische Echtzeitüberwachung erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfe und keine sichere Rechtsgrundlage für die Beamten schaffe.
Die Linkedagegen (Ablehnung des Antrags)
- Die Fraktion sah in den geplanten Befugnissen — darunter Staatstrojaner, anlasslose Kontrollen und biometrische Echtzeitüberwachung — einen Ausbau staatlicher Macht auf Kosten von Grundrechten.
- Die Fraktion forderte stattdessen mehr demokratische Kontrolle der Polizei, unter anderem durch eine Kennzeichnungspflicht und automatisch aktivierte Bodycams beim Einsatz von Zwang.