Abstimmung: Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Worum ging es?
Das Gesetz erneuert die Rechtsgrundlage der rund 55.000 Beschäftigten der Bundespolizei, die seit über 30 Jahren nicht grundlegend geändert worden war. Vorgesehen sind neue Befugnisse, darunter der Einsatz von Drohnen, verschlüsselter Mobilkommunikation sowie KI-gestützter biometrischer Echtzeiterkennung an Bahnhöfen und Flughäfen. Zudem soll die Bundespolizei Sicherheitsstandards für Bahnunternehmen verbindlich festlegen können. Über 2 Vorlagen wurde nach einer gemeinsamen Aussprache per Handzeichen einzeln abgestimmt.
1. Abstimmung: Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Amtlich: „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ · Drucksachen 21/6990, 21/3051
✅ Angenommen (Handzeichen)
Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke · Enthalten: AfD
2. Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Bundespolizeigesetz
Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen“ · Drucksache 21/6996
❌ Abgelehnt (Handzeichen)
Dafür: Bündnis 90/Die Grünen · Dagegen: CDU/CSU, SPD, AfD · Enthalten: Die Linke
Aus der gemeinsamen Aussprache
CDU/CSU
- Die Fraktion sehe das neue Bundespolizeigesetz als überfälliges Modernisierungswerk, das der Bundespolizei zeitgemäße Befugnisse und Technologien verschaffe.
- Die Fraktion vertraue den Polizistinnen und Polizisten und habe deshalb alle Elemente aus dem Entwurf entfernt, die sie als Misstrauensausdruck gegenüber den Beamten bewertete.
AfD
- Die Fraktion lehne eine Gesinnungskontrolle von Polizeibeamten ab und kritisiere, technische Modernisierungen liefen ins Leere, solange politische Vorgaben die operative Arbeit der Polizei einschränkten.
- Die Fraktion sehe in der Kombination aus Überwachungsausbau durch die Union und ideologischer Einschränkung durch linke Parteien eine selbstzerstörerische Wechselwirkung zulasten der Sicherheit.
SPD
- Die Fraktion bezeichnete das Gesetz als Jahrzehntewerk, das der Bundespolizei nach über 30 Jahren endlich eine moderne, rechtsstaatlich austarierte Grundlage verschaffe.
- Die Fraktion hob hervor, künftig setze die Bundespolizei Sicherheitsstandards an Bahnhöfen fest, die Bahnbetreiber umzusetzen hätten – wirtschaftliche Erwägungen dürften Sicherheitsentscheidungen nicht länger bestimmen.
Bündnis 90/Die Grünen
- Die Fraktion kritisierte, die biometrische Echtzeitüberwachung greife tief in Grundrechte ein, ohne dass ein erkennbarer Sicherheitsgewinn erkennbar werde, und schaffe für die Beamten neue Rechtsunsicherheit statt einer sicheren Rechtsgrundlage.
- Die Fraktion bemängelte, die Kennzeichnungspflicht fehle im Gesetz, die Verlagerung von Abschiebungsaufgaben auf die Bundespolizei sei ein Irrweg, und das parlamentarische Verfahren sei mit einem 23-seitigen Änderungsantrag kurz vor Schluss unzureichend gewesen.
Die Linke
- Die Fraktion wertete das Gesetz als autoritären Staatsumbau, der mit Staatstrojaner, biometrischer Echtzeitüberwachung und ausgeweiteten anlasslosen Kontrollen Grundrechte aushöhle.
- Die Fraktion forderte stattdessen mehr demokratische Kontrolle der Polizei durch Kennzeichnungspflicht und automatisch aktivierte Bodycams und lehnte das Gesetz ab.