Designrecht: Änderungsantrag zur Haftung bei 3D-Druck und Verfahrensbeitritt

Amtlich: „Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/8161“

Bundestag, 24. September 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/8158, 21/6215, 21/8161

❌ Abgelehnt per Handzeichen

JustizDigitalesWirtschaft & Finanzen

Worum ging es?

Der Änderungsantrag zielte auf zwei Änderungen am Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts. Erstens sollte die Haftung Dritter für designrechtsverletzende Handlungen im Zusammenhang mit 3D-Druck-Software explizit an Wissen oder offensichtliche Erkennbarkeit der Bestimmung zur Rechtsverletzung geknüpft werden. Zweitens sollte die geplante Abschaffung des Beitritts zum Nichtigkeitsverfahren im Design- und Markenrecht rückgängig gemacht werden.

CDU/CSUdagegen

  • Sachverständige hätten den von der AfD gezogenen Vergleich mit dem Patentgesetz als Vergleich von „Äpfeln und Birnen“ zurückgewiesen; ein Sachverständiger der Patentanwaltskammer habe die neue Fassung von § 38 ausdrücklich gelobt und sich gewünscht, dass sie auch im Patentgesetz gelte.
  • Kaum genutzte Verfahrensrechte seien zu streichen, um Anmeldung und Verwaltung von Designs zu vereinfachen.

AfDdafür

  • Die Fraktion sah in der Formulierung „kann" im neuen § 38a des Designgesetzes ein Rechtssicherheitsproblem, da unklar bleibe, ob bereits die bloße Eignung einer Software zur Herstellung eines designverletzenden Erzeugnisses eine Haftung begründe.
  • Die Abschaffung des Beitritts zum Nichtigkeitsverfahren überzeuge nicht, da ein Verfahrensrecht nicht dadurch überflüssig werde, dass es selten genutzt werde.

SPDdagegen

  • Die Fraktion bewertete den Gesetzentwurf als Erfolgsgeschichte, bei der Sachverständige das Designrecht als gut funktionierend eingestuft hätten.

Bündnis 90/Die Grünendagegen

  • Die Fraktion (Rede zu Protokoll gegeben) begrüßte den Schutz digitaler und animierter Designs, vermisste aber Regeln zu KI-generierten Designs und dazu, wie sich Soloselbstständige ihre Rechte leisten können; beim Gesetzentwurf kündigte sie Enthaltung an.

Die Linkedagegen

  • Die Fraktion (Rede zu Protokoll gegeben) hielt die Anpassung an die digitale Realität für richtig, forderte aber einfache Anmeldeverfahren und echten Zugang zum Recht für Soloselbstständige: „Ein Recht, das man sich erst leisten können muss, ist kein gutes Recht.“

Quellen

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