Gebäudeenergiegesetz: Entschließung und AfD-Entschließungsantrag
Korrigiert am 11. September 2026: Abweichende amtliche Angaben zur Stimmrichtung der Linken transparent gemacht. Die Seite ist als Ergebnisübersicht gekennzeichnet und verweist für die gemeinsame Aussprache auf den Hauptbeitrag.
Worum ging es?
Beide Vorlagen gehören zur Beratung des Gebäudeenergiegesetzes (Drucksachen 21/6278, 21/6565). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte neben dem Gesetzentwurf eine Entschließung empfohlen; die AfD legte dazu einen eigenen Entschließungsantrag vor. Der Bundestag holte beide Abstimmungen nach, während die namentliche Schlussabstimmung über das Gesetz ausgezählt wurde. Diese Übersicht dokumentiert die beiden nachgeholten Abstimmungen. Die gemeinsame Aussprache wird im unten verlinkten Hauptbeitrag zusammengefasst.
1. Entschließung des Wirtschaftsausschusses zum Gebäudeenergiegesetz
Amtlich: „Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, Drucksache 21/7009, Buchstabe b (Entschließung)“ · Drucksache 21/7009
✅ Angenommen (Handzeichen)
Dafür: CDU/CSU, SPD · Dagegen: AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke
2. Entschließungsantrag der AfD zum Gebäudeenergiegesetz
Amtlich: „Entschließungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 21/7071“ · Drucksache 21/7071
❌ Abgelehnt (Handzeichen)
Dafür: AfD · Dagegen: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Die Linke: abweichende Angaben im Protokoll und in der schriftlichen Erklärung; siehe Quellenhinweis.
Hinweis zum Quellenwiderspruch
Bei Drucksache 21/7071 nennt die Ergebnisverkündung auf Seite 11190 für Die Linke eine Enthaltung. In Anlage 6 auf Seite 11246 wird dagegen im Namen der Fraktion Ablehnung erklärt. Wir zeigen deshalb für diese Fraktion keine eindeutige Stimmrichtung an. Das Ergebnis der Vorlage – abgelehnt – bleibt davon unberührt.
Quellen
Mehr
- Hauptbeitrag mit gemeinsamer Aussprache: https://plenarwatch.de/p/gebaeudeenergiegesetz-anforderungen-an-heizungen-in-gebaeude-2026-07-10/