EU-Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden — Gesetz angenommen

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2996, 21/3488, 21/3634

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt eine EU-Richtlinie um, die den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten regelt. Er richtet das Bundeskriminalamt als zentrale Kontaktstelle ein, ermöglicht Direktverkehr zwischen nationalen Behörden und ihren ausländischen Partnern sowie sogenannte Spontanübermittlungen. Ziel ist eine schnellere und verlässlichere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.

CDU/CSUdafür

  • Das Gesetz schafft klare Wege für Polizei, Zoll- und Finanzbehörden und erleichtert Ermittlungen sowie Strafverfolgung erheblich.
  • Eine RAF-Terroristin darf nicht von Journalisten gefunden werden müssen, weil Behörden die Hände gebunden sind — effektive Instrumente wie Gesichtserkennung und Informationsaustausch sind notwendig.
  • Kriminalität im 21. Jahrhundert macht nicht an Ländergrenzen halt; Polizei und Strafverfolgungsbehörden müssen eng und nach klaren Regeln mit europäischen Partnern zusammenarbeiten.

AfDdagegen

  • Das Gesetz schafft einen präventiven Dauerstrom von Verdachtsdaten ohne konkreten Tatverdacht und ohne vorherige richterliche Entscheidung, was einen Paradigmenwechsel weg vom anlassbezogenen Datenaustausch bedeutet.
  • Statt klarer Löschpflichten werden nur Prüffristen eingeführt, sodass Daten, der Verdacht und der Makel bestehen bleiben.
  • Nationale Datenschutzstandards und der Richtervorbehalt werden auf europäische Mindestvorgaben reduziert, was die Souveränität und Grundrechte der Bürger gefährdet.

SPDdafür

  • Wer diesen Gesetzentwurf ablehnt, lehnt nicht Europa ab, sondern moderne Polizeiarbeit — internationale Kriminalität lässt sich nicht national bekämpfen.
  • In grenzüberschreitenden Verfahren — etwa mit Tatverdächtigen in einem Bundesland, Konten in Litauen, Briefkastenfirmen in Zypern und Servern in den Niederlanden — brauchen Ermittler schnellen Datenzugriff, klare Zuständigkeiten und rechtssicheren Informationsaustausch.
  • Das Gesetz stärkt die Ermittlerinnen und Ermittler, die Verfahren führen, Haftbefehle beantragen und Beweise sichern — nicht irgendeine Institution in Brüssel.

Bündnis 90/Die Grünendafür

  • Hochprofessionelle kriminelle Netzwerke handeln grenzüberschreitend mit Waffen, Menschen und Drogen und sind schneller, vernetzter und oft besser organisiert als nationale Zuständigkeiten — wer sie bekämpfen will, muss europäisch denken und handeln.
  • Die EU-Richtlinie stärkt die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden, schafft klare Verfahren und wahrt zugleich rechtsstaatliche Standards und Verhältnismäßigkeit.
  • Die AfD-Forderung, internationale Terroristen und Organisierte Kriminalität mit Kleinstaaterei zu bekämpfen, verkennt die sicherheitspolitische Realität, da sich Kriminelle nicht für Grenzen interessieren.

Die Linkedagegen

  • Das Gesetz ermöglicht die Weitergabe personenbezogener Daten, wenn sie für den Empfängerstaat „relevant sein könnten" — ein unkonkreter Maßstab, der nicht zu den strengen Anforderungen an polizeiliche Datenverarbeitung passt.
  • Künftig sollen Mutmaßungen allein ausreichen, um Daten weiterzugeben, die dann bis zu einem halben Jahr gespeichert und auf weitere Speicherung geprüft werden können.
  • Personenbezogene Daten auf Basis einer Mutmaßung dauerhaft abzulegen und weiterzuleiten, ist ein Angriff auf Bürgerrechte und den Datenschutz.

Quellen