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Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Bundestag, 15. Januar 2026
Handzeichen/Aufstehen · Drucksachen 21/2996, 21/3488, 21/3634

✅ Angenommen per Handzeichen

Innere SicherheitJustiz

Worum ging es?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf regelt den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Das Gesetz konnte in der letzten Legislaturperiode durch das Ampel-Aus nicht beschlossen werden und wurde nun erneut eingebracht. Der Innenausschuss empfahl die Annahme in der Ausschussfassung.

CDU/CSUdafür

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

AfDdagegen

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

SPDdafür

  • Es sei bedauerlich, dass das Gesetz in der letzten Legislaturperiode nicht beschlossen werden konnte; es solle jetzt erfolgreich zum Abschluss geführt werden.

Bündnis 90/Die Grünendafür

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*

Die Linkedagegen

*(Keine Redebeiträge im vorliegenden Protokoll-Abschnitt dokumentiert.)*


Quellen

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