Bundespolizeigesetz modernisiert: Abstimmung wiederholt

Amtlich: „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“

Bundestag, 25. September 2026
Namentliche Abstimmung · Drucksachen 21/3051, 21/6990

✅ Gesetzentwurf angenommen: 322 Ja · 134 Nein · 118 Enthaltungen

Innere Sicherheit

Worum ging es?

Der Bundestag stimmte in dritter Beratung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes ab. Da in der 90. Sitzung am 10. Juli 2026 die nach § 48 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Feststellung der erforderlichen Mehrheit nicht erfolgen konnte, war die Schlussabstimmung zu wiederholen. Für die Annahme war die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich — mindestens 316 Ja-Stimmen. Der Gesetzentwurf erreichte diese Mehrheit.

CDU/CSU207 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 1 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

Das Protokoll enthält zu dieser Fraktion keine inhaltlichen Wortmeldungen in der Aussprache.

AfD0 Ja · 3 Nein · 117 Enthaltungen · 30 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

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SPD115 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltungen · 5 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

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Bündnis 90/Die Grünen0 Ja · 76 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

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Die Linke0 Ja · 55 Nein · 0 Enthaltungen · 9 n.a.

(keine Wortmeldung dieser Fraktion im ausgewerteten Protokoll-Ausschnitt)

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Fraktionslose0 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltungen · 2 n.a.


Quellen

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